eu-csr-berichtspflichtDie Bundesregierung hat am 21. September 2016 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) verabschiedet. Damit die EU-CSR-Berichtspflicht (EU-Richtlinie 2014/95/EU) jetzt noch fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt wird, muss der Deutsche Bundestag dem Entwurf bis zum 6. Dezember 2016 zustimmen.

Nach Zustimmung des Bundestags tritt das Gesetz sofort in Kraft. Es gilt dann für alle ab dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahre. Die Neuregelung betrifft in Deutschland große kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Sie müssen über 500 Arbeitnehmer beschäftigen und eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von über 40 Mio. Euro erwirtschaften. Der vom Gesetzgeber definierte Anwenderbereich umfasst in Deutschland auch haftungsbeschränkte Personengesellschaften (GmbHs und Unternehmergesellschaft) und Genossenschaften. Wenn Unternehmen auf Konzernebene berichten, sind Tochtergesellschaften von der Berichtspflicht befreit.

Leitlinien, Standards und Normen unterstützen die Berichterstattung

Um der Berichtspflicht nachzukommen, können Unternehmen auf internationalen, europäischen oder nationalen Leitlinien, Standards und Normen zurückgreifen. Hierzu zählen der Globale Pakt der Vereinten Nationen,  die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ISO 26000, die G4 Leitlinien bzw. Standards der Global Reporting Initiative  oder der Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Für die GRI G4 Leitlinien und den DNK liegen bereits Dokumente vor, die zeigen, wie Unternehmen die EU Anforderungen an die nicht-finanziellen Berichtspflichten durch Nutzung des jeweiligen Rahmenwerks erfüllen können.

CSR-Berichtspflicht für 536 Unternehmen

Eine von der Hans-Böckler-Stiftung herausgegeben Studie von Prof. Dr. Walter Bayer, Juraprofessor und Thomas Hoffmann zeigt detailliert, dass lediglich 536 Unternehmen von den höheren Transparenzanforderungen betroffen sind. Zu dem Anwenderkreis zählen auch 258 nicht-kapitalmarktorientierte Kreditinstitute und Versicherungen, insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Nicht betroffen sind hingegen zahlreiche große Unternehmen wie Alba, Aldi, Deichmann, Hansgrohe oder Lidl. Die Autoren der Studie monieren an dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, dass „große nicht börsennotierte Unternehmen, die schon die gesetzliche Mitbestimmung vermeiden oder umgehen, … vom neuen Gesetz nicht gezwungen [werden], wenigstens auf diesem Wege etwas über ihre Geschäftsstrategien offenbaren zu müssen.“

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