Die Europäischen Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament haben einen Trilog zu dem Kommissionsvorschlag über erweiterte Berichtspflichten vom April 2013 gestartet. Mittlerweile haben sich bereits das Parlament und der Rat am 26. Februar 2014 auf den Vorschlag geeinigt, dass alle in der EU tätigen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (hauptsächlich börsennotierte Unternehmen und Geldinstitute) ihre Lageberichte um Informationen über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen erweitern sollen. Dabei geht es auch um Informationen zur Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Börsennotierte Unternehmen sollen zusätzlich Informationen zu ihren Diversity-Strategien in Bezug auf Vorstandsmitglieder veröffentlichen.
Seit April 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am Gesetzgebungsverfahren gearbeitet. Am 17. Dezember stimmte der Ausschuss für Rechtsfragen des Europäischen Parlaments dem Bericht des zuständigen MEP Raffaele Baldassarre über den Vorschlag zu. Die Abgeordneten begrüßten den Kommissionsvorschlag, forderten zugleich aber eine Reihe von Änderungen wie z.B. die Entwicklung von Leitlinien für die Berichterstattung einschließlich branchenspezifischer KPIs sowie die Offenlegung von länderspezifischen Informationen über Gewinne, Steuern und Subventionen durch die verpflichteten Unternehmen. Eine „safe harbor“ Klausel es soll den Unternehmen zugleich erlauben, aus Wettbewerbsgründen Informationen nicht offenzulegen.
Erweiterte Berichtspflichten nur für börsennotierte Großunternehmen
Der EU-Rat begrüßte genau wie das Parlament die Ziele des Kommissionsvorschlags. Sie bestehen darin, die Unternehmenstransparenz gegenüber Investoren, Verbrauchern und Zivilgesellschaft zu erhöhen, um Risiken und unerwünschte Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu reduzieren. Zugleich sollen Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der veröffentlichten Informationen verbessert werden. Der EU-Rat forderte aber unter anderem die Begrenzung der Berichtspflicht auf börsennotierte Großunternehmen, weil es ihm vor allem darum, mehr Unternehmenstransparenz bei möglichst geringem bürokratischem Aufwand herzustellen.
Während die Bundesregierung und große deutsche Wirtschaftsverbände vor unnötiger Bürokratisierung und Inkompatibilitäten mit bestehenden Berichtspflichten warnen, befürchten deutsche Nichtregierungs-Organisationen, dass der Kommissionsvorschlag im Verfahrensverlauf zu einem Papiertiger wird.
Die Kommission erwartet, dass der Vorschlag noch im April in einer Plenarsitzung des Parlaments abgestimmt und anschließend vom EU-Rat formal angenommen wird.
Bei all den Neuerungen sollte nicht das Augenmaß verloren werden, für welche Unternehmenstypen diese Vorschriften gelten sollten. Nur so kann gewährleistet sein, das sie Nutzenstiftend sind und nicht zu einer neuen Bürokratiehürde inklusive Benachteiligungen für kleine Unternehmen werden wie es auch bei inkrafttreten eines TTIP der Fall sein könnte. Da wäre mehr Feingefühl in Brüssel vor den Unterschieden in den einzelnen nationalen Wirtschaften wünschenswert.
Im Laufe des Verhandlungsprozesses sind aus den ursprünglich betroffenen 17.000 Unternehmen EU-weit nur noch 6.000 kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern übrig geblieben. Dazu der BDI: „Für die deutsche Wirtschaft bedeutet die erreichte Einigung einen Erfolg. Mit der Beschränkung des Anwendungsbereiches auf bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen und die mögliche Prüfungsfreistellung lassen sich die Mehrbelastungen aus der neuen Berichtspflicht reduzieren. Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Anerkennung eines separaten Berichts über nichtfinanzielle Informationen ermöglicht die Beibehaltung der weitverbreiteten Praxis einer umfassenden freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung“ (BDI, Berichtspflichten zu nicht-finanziellen Informationen, http://www.bdi.eu/18615.htm).