EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur CSR-BerichterstattungDie EU-Kommission hat Ende Juni „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen“ verabschiedet. Das jetzt auch auf Deutsch veröffentlichte Dokument unterstützt eine richtlinienkonforme Umsetzung der CSR-Richtlinie 2014/95/EU.

Die unverbindlichen Leitlinien zur CSR-Berichterstattung „sollen Unternehmen helfen, hochwertige, relevante, zweckdienliche und besser vergleichbare nichtfinan­zielle (umweltbezogene, soziale und die Unternehmensführung betreffende) Informationen so offenzulegen, dass eine stabile und nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsentwicklung gefördert und für Transparenz gegenüber Interes­senträgern gesorgt wird.“ Das Dokument illustriert anhand zahlreicher Beispiele, wie die Inhalte der geforderten Informationen aussehen könnten.

DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) und GRI (Global Reporting Initiative) hatten bereits vor wenigen Wochen Dokumente veröffentlicht (s.u.), die Orientierung für eine richtlinienkonforme Umsetzung der neuen handelsrechtlichen Vorgaben für die nichtfinanzielle Erklärung geben. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten) gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahre und betrifft in Deutschland große kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die über 500 Arbeitnehmer beschäftigen und eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von über 40 Mio. Euro erwirtschaften.

Hier geht es zu den Leitlinien zur CSR-Berichterstattung der EU-Kommission.

 

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