Linking GRI-Standards and EU-NF-DirectiveSeit Verabschiedung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten) im März 2017 sind Unternehmen einer bestimmten Größe verpflichtet, über wesentliche nichtfinanzielle Belange zu berichten. Der DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) und die GRI (Global Reporting Initiative) bieten Unternehmen mit aktuellen Dokumenten Orientierung bei der Umsetzung der Anforderungen.

Die nicht-finanzielle Berichterstattung muss zumindest Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung machen. Weiterhin sind Angaben erforderlich, welche Konzepte die Unternehmen in Bezug auf diese Belange verfolgen. Um der Berichtspflicht nachzukommen, können Unternehmen auf eine Reihe internationaler, europäischer oder nationaler Leitlinien, Standards und Normen zurückgreifen.

Leitlinien, Standards und Normen unterstützen die Berichterstattung

Dazu zählen neben DNK und GRI der Globale Pakt der Vereinten Nationen, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die ISO 26000. Für die GRI G4 Leitlinien und die GRI Standards stehen aber Dokumente („linking documents“) zur Verfügung, die im Detail zeigen, wie Unternehmen die EU Anforderungen an die nicht-finanziellen Berichtspflichten durch Nutzung des jeweiligen Rahmenwerks erfüllen können. Auch der DNK hat vor wenigen Tagen seine bereits 2015 herausgegebenen Erläuterungen und Checklisten überarbeitet und in einem vorfinalen Textdokument veröffentlicht, das hilft, Rechtskonformität mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu erlangen.

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – Adressatenkreis

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahre und betrifft in Deutschland große kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die über 500 Arbeitnehmer beschäftigen und eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von über 40 Mio. Euro erwirtschaften. Wenn Unternehmen auf Konzernebene berichten, sind Tochtergesellschaften von der Berichtspflicht befreit. Der Adressatenkreis ist im DNK Dokument (S. 15) genau umrissen.

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